12.04.2019
Am 11. und 12. April 2019 kamen die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren der Länder auf der 14. Integrationsministerkonferenz in Berlin zusammen. Für zwei Tage diskutierten sie die Zukunftsfragen der Integration unter dem diesjährigen Motto „Ankommen.Teilhaben.Bleiben.“. Die Länder bekennen sich dazu, dass Menschen mit Migrationshintergrund Teil der deutschen Gesellschaft sind und stellen sich gegen Positionen, die zwischen „Wir“ und „Ihr“ unterscheiden.
Auf der Konferenz wurde auch die Flüchtlingsfinanzierung des Bundes diskutiert. Alle Länder fordern, dass sich der Bund auch nach 2019 an der Finanzierung von Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten ohne Absenkungen beteiligt. Die Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz und Berliner Integrationssenatorin Elke Breitenbach begründet, der Bund dürfe sich hier nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Unter allen Ländern besteht Einigkeit darin, dass die Integrationsarbeit der Länder und Kommunen auch weiterhin die Unterstützung des Bundes braucht. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland muss die Integration bundesweit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelingen.
Die Integrationsministerkonferenz drängt des Weiteren auf eine Neustrukturierung der Sprachförderung für Eingewanderte. Die Kurse sollen besser aufeinander abgestimmt sowie in Modulen aufgebaut sein und es sollen mehr Lernstunden für bildungsfernere Migrantinnen und Migranten angeboten werden. Die Neustrukturierung ist notwendig, um die Qualität der Kurse anzuheben. Aktuell bestehen nur circa 50 % der Prüfungsteilnehmenden ihre B1 Kurse. Bei A2 sind es sogar nur 40 %. Während man mit einem Sprachniveau A2 grundlegende Aufgaben im Alltag wahrnehmen kann, wird B1 oftmals als Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Arbeit gesehen. Die Länder wollen auch die berufsbezogenen Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten öffnen, die arbeiten und ihre Kurse selbst bezahlen können.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger als größte Einwanderungsgruppe sollen einen problemlosen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und vor Diskriminierung und Arbeitsausbeutung geschützt werden. Hierfür sollte die Bundesagentur für Arbeit mehrsprachig arbeiten und ihre Fördermaßnahmen zielgruppengerecht ausrichten. Die Integrationskonferenz will die interkulturelle Öffnung weiter voranbringen und sich für gleichberechtigte Entwicklungs- und Aufstiegschancen für Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen.
Ein Foto der Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer kann in der Pressestelle per E-Mail angefordert sowie heruntergeladen werden unter https://www.berlin.de/intmk2019/ergebnisse/artikel.802468.php.
Der Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder steht unter: http://www.integrationsmonitoring-laender.de/sites/default/files/integrationsbericht_2019_n2.pdf
Herbsttreffen (auf fachlicher Arbeitsebene):
10.-11. September 2024 in Hannover
Vorkonferenz (auf fachlicher Arbeitsebene):
19.-20. März 2025 in Hannover
Hauptkonferenz (auf Ministerebene)
23.-24. April 2025 in Göttingen
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