Die IntMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Außerdem koordiniert und fördert sie den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern.
Unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan dient die IntMK darüber hinaus der Zusammenarbeit mit dem Bund. So nehmen die für die Integration zuständige Bundesministerin oder der für Integration zuständige Bundesminister und die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration als Gäste an den Sitzungen der IntMK teil.
Jeweils zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird vom jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen.
Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt, die durch eine Vorkonferenz vorbereitet wird. Bei Bedarf werden Sonderkonferenzen einberufen. Für die Organisation des Vorsitzjahres ist die Geschäftsstelle der IntMK verantwortlich. Neben der Ausrichtung der Konferenzen gehört hierzu die Kommunikation zwischen den Ländern, zwischen der Bundes- und Landesebene und mit den anderen Ministerkonferenzen.
Herbsttreffen:
13.- 14. September 2023 in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin
Vorkonferenz
31. Januar bis 01. Februar 2024 in Schwerin
Hauptkonferenz
20.-21. März 2024 in Rostock-Warnemünde
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Soziales und Integration -
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Mail: IntMK@sm.mv-regierung.de