Die Bundeskanzlerin hatte am 14. Juli 2006 zum ersten Integrationsgipfel eingeladen. Dieser wurde von einem breiten und intensiven Diskussionsprozess begleitet, bei dem sich alle staatlichen Ebenen und die Zivilgesellschaft einbrachten. Auf dem Gipfel wurde vereinbart, einen Nationalen Integrationsplan (NIP) zu erarbeiten. Als maßgebliche Akteure der Integrationspolitik haben sich die Länder daran von Beginn an aktiv beteiligt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daraufhin am 22. März 2007 die für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder beauftragt, unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Beitrag der Länder für den Nationalen Integrationsplan auszuarbeiten. Am 27. April 2007 fand hierzu die erste Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder in Düsseldorf statt.
Der gemeinsame Beitrag der Länder zum Nationalen Integrationsplan im Jahr 2007 zeigte die Spannbreite ihrer integrationspolitischen Aktivitäten und enthielt konkrete Zusagen zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. In diesem Beitrag stellten die Länder in Aussicht, ihre Zusammenarbeit auch künftig fortzuführen und zu verstetigen: „Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder werden im Zuge der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans und zur Erörterung aktueller integrationspolitischer Fragen auch künftig zusammenkommen." Auf ihrem dritten Treffen im Jahr 2008 beschlossen „die für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder, eine Integrationsministerkonferenz einzurichten.“ Der Nationale Integrationsplan und in seiner Folge der Nationale Aktionsplan Integration (NAP-I) haben die Arbeit der Integrationsministerkonferenz auch fortan begleitet.
Das Politikfeld Integration umfasst oder berührt viele Bereiche. Entsprechend groß ist heute das Themenspektrum der Integrationsminister*innenkonferenz. Dieses enthält nicht nur Fragen von Zusammenhalt, Vielfalt oder Antidiskriminierung. Zu den Themengebieten der IntMK gehören auch die Förderung von Deutschkenntnissen, die Migrationsberatung oder Grundlagen der Einwanderung sowie integrationspolitische Aspekte bei Arbeit und Ausbildung. Zudem positioniert sich die Integrationsminister*innenkonferenz z.B. zu Fragen des Familiennachzugs oder des Einbürgerungs- und Asylrechts.
Große Bedeutung misst die Integrationsminister*innenkonferenz seit jeher auch der Aufbereitung und Bereitstellung von verlässlichen und vergleichbaren Daten zum Stand der Integration bei. Seit mittlerweile zehn Jahren berichtet sie daher hierüber im Integrationsmonitoring der Länder.
Herbsttreffen (auf fachlicher Arbeitsebene):
10.-11. September 2024 in Hannover
Vorkonferenz (auf fachlicher Arbeitsebene):
19.-20. März 2025 in Hannover
Hauptkonferenz (auf Ministerebene)
23.-24. April 2025 in Göttingen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
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